Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der APS GmbH,
Agentur für Promotion und Service, Wülfrath

A. Allgemeines

A.1 Veranstalter und Vertragspartner

Veranstalter und Vertragspartner ist ausschließlich die APS GmbH Agentur für Promotion und Service, Wülfrath, (nachfolgend auch „APS“ oder „Agentur“ genannt). Diese ist berechtigt, Leistungen unter den Bezeichnungen „Jaguar Experience“, „Land Rover Experience“ oder „Jaguar Land Rover Experience“ zu erbringen. Ein Vertragsverhältnis mit der Jaguar Land Rover Deutschland GmbH oder einer anderen Gesellschaft der Jaguar Land Rover-Gruppe kommt nicht zustande.

A.2 Kunden und Teilnehmer

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden, den Teilnehmern und APS geschlossenen Verträge über Veranstaltungen und Events. Für Reisen gilt ergänzend die als Anlage beigefügte AGB „Reisen“. Als Kunde wird nachstehend derjenige bezeichnet, der die Leistung bucht und zur Zahlung verpflichtet ist. Teilnehmer ist derjenige, der die Leistung persönlich in Anspruch nimmt. Kunde und Teilnehmer müssen nicht personenidentisch sein. Ausschließlich der Kunde ist der verantwortliche und erklärungsberechtigte Vertragspartner. Der Kunde ist für die Einhaltung der Verpflichtungen der von ihm benannten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen verantwortlich.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die von APS nicht ausdrücklich anerkannt worden sind, gelten nicht. Dieses gilt auch dann, wenn APS diesen abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

B. Vertragsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages

B.1.1 Angebot/Anmeldung/Vertragsannahme

Die Angebote von APS sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, APS hat diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Agentur den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich oder in Textform vorgenommen werden.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) durch APS zu Stande. Diese Auftragsbestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anmeldung.
Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Angaben der gebuchten Veranstaltung. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, so liegt ein neues Angebot von APS vor, an das APS für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber APS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Zahlung erklärt. Als Annahme gilt auch die vorbehaltlose Teilnahme an der Veranstaltung durch den Kunden oder die von ihm genannten Teilnehmer.

B.1.2 Online-Buchung

Erfolgt die Buchung online, reserviert sich der Kunde durch Absenden der Buchungsanfrage einen Platz für den gewünschten Trainingstermin und erhält per E-Mail eine Bestätigung mit Zahlungsaufforderung, bzw. Zahlungsbestätigung im Falle einer Zahlung per Zahlungsportal oder Rechnung. Seine Anmeldung ist verbindlich, sobald die Zahlung auf dem Konto der APS GmbH eingegangen ist bzw. durch das Zahlungsportal bestätigt wurde. Sollte die Teilnahmegebühr nicht bis zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin eingegangen sein, verfällt die Anmeldung automatisch und die Plätze werden anderweitig vergeben. Für den Kunden ergeben sich in diesem Fall weder Verpflichtungen noch Rechte.

B.1.3 Mehrere Teilnehmer

Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung als Teilnehmer aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Kunde hat einen verantwortlichen Ansprechpartner, insbesondere für die Abstimmung der gebuchten Leistungen, zu benennen. Der Kunde ist für die persönliche Eignung der von ihm benannten Teilnehmer für die gewünschte Veranstaltung verantwortlich.

B.1.4 Erwerb von Gutscheinen

Der Wert/Der Leistungsinhalt von Gutscheinen ist in voller Höhe bei Erhalt des Gutscheins per Kreditkarte oder Überweisung zu zahlen. Gutscheine berechtigen den Inhaber erst dann zur Teilnahme, wenn die Teilnahmegebühr vom Anmelder/Besteller vollständig und rechtzeitig bezahlt worden ist. Gutscheine sind zu den zum Ausstellungsdatum geltenden Bedingungen drei Jahre gültig. Danach können Gutscheine für ein weiteres Jahr gegen Zuzahlung der Differenz zum aktuellen Teilnahmepreis bei Ausstellung eingelöst werden. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

2. Widerrufsrecht

Nach §§ 312 ff. BGB kann der Kunde seine Buchung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: APS GmbH Agentur für Promotion und Service, Am Sportplatz 26a, 42489 Wülfrath, Telefaxnummer: 02058- 77 80 9-90, E-Mail-Adresse: info@aps-team.de

Muster-Widerrufsformular

Im Falle eines wirksamen Widerrufs verlieren die bereits empfangenen Teilnahmeunterlagen ihre Gültigkeit.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die APS oder einer ihrer Partner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden oder Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde/Teilnehmer dies selbst veranlasst hat (z. B. durch die Teilnahme an einer der Veranstaltungen).

3. Leistungserbringung/Mindestteilnehmerzahl

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. aus der Bestätigung durch APS.
Bei Buchungen für Einzelpersonen oder Kleingruppen durch einen Kunden ist APS berechtigt, einen fest bestätigten Veranstaltungstermin nach Wahl von APS zu stornieren und/oder einen Ersatztermin anzubieten, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl für die geplante Veranstaltung nicht erreicht ist. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, einen Ausweichtermin zu vereinbaren oder kostenfrei von dem Vertrag zurückzutreten. Ausgenommen sind Einzelveranstaltungen, die nach ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung nur mit dem Kunden und den von ihm gemeldeten Teilnehmern durchgeführt werden sollen. APS ist verpflichtet, bei Nichterreichung der erforderlichen Teilnehmerzahl für die geplante Veranstaltung dies spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin mitzuteilen.
APS ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen an die Witterungsbedingungen anzupassen oder wenn die örtlichen Verhältnisse nach Ansicht der Fahrinstruktoren die Durchführung der Veranstaltung in der vereinbarten Form nicht zulassen oder die Gefährdung der Kunden und der eingesetzten Fahrzeuge zu erwarten ist. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass eine solche Gefährdung nicht vorgelegen hat.

4. Stornierung durch den Kunden/Rücktritt

Im Fall einer Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung werden folgende Zahlungen fällig:

bis zum 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: 10 %
vom 59. bis zum 15. Kalendertag: 50 %
vom 14. bis zum 6. Kalendertag: 80 %
vom 5. Tag bis einen Tag vor Beginn der Veranstaltung: 100 %
des jeweils vereinbarten Veranstaltungspreises, bzw. Teilnahmegebühr einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Bei Nichterscheinen („no show“) am Veranstaltungstag werden 100 % des Veranstaltungspreises berechnet.
Dem Kunden ist nachgelassen nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten als die hier genannten Pauschalkosten durch die Stornierung des Kunden oder dessen Nichterscheinen entstanden sind.

Für Fahrtrainings:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Sollten Sie zu Ihrem Land Rover Experience Fahrerlebnis verhindert sein, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail unter der genannten Adresse auf Ihrer Buchungsbestätigung.
Bei Nichterscheinen („no show“) am Veranstaltungstag werden 100 % des Veranstaltungspreises berechnet.
Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die vom Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird eine Veranstaltung in Folge höherer Gewalt z. B. Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl APS als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann APS für die bereits erbrachten Leistungen oder bis zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

6. Ausschluss des Kunden/Teilnehmers – Zahlungspflicht bei Ausschluss

APS kann den Kunden als Teilnehmer oder die jeweiligen Teilnehmer des Kunden von der Veranstaltung ausschließen, wenn der Kunde oder die Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung von APS nachhaltig stören oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrags gerechtfertigt ist. Der Ausschluss kann auf den störenden Teilnehmer beschränkt werden.
Verfügt ein Teilnehmer nicht über eine gültige Fahrerlaubnis oder verstößt ein Teilnehmer gegen die Sicherheitsbestimmungen, insbesondere gegen die vorgeschriebenen Drogen-und Alkoholverbote, so kann der Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Für die Teilnahme an Veranstaltungen ist teilweise eine körperliche gute Verfassung erforderlich. Der Teilnehmer erklärt, dass ihm eigenen gesundheitlichen Beschwerden, einschließlich Wirbelschäden, Platzängsten, Herz-Kreislaufbeschwerden, Nerven- und Gemütsleiden nicht bekannt sind und er keinen Herzschrittmacher trägt.
Insbesondere bei Mitfahrten in Rennfahrzeugen kann es zu Einschränkungen der Teilnahme kommen, so dass Teilnehmer mit einer Körpergröße von über 1,95 m oder einem Gewicht von mehr als 110 kg vorher mit der Agentur Rücksprache über die Durchführbarkeit halten sollen.
APS behält jedoch den Anspruch auf den vollständigen Veranstaltungspreis im Falle des Ausschlusses nach vorstehenden Bestimmungen.

7. Bezahlung – Abrechnungen

Sofern nicht anders vereinbart oder unter B.1.2 anderweitig geregelt, sind 50 % des Gesamtveranstaltungspreises einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer bis zum 20. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn auf das in der Bestätigung angegebene Konto von APS zu zahlen.
Die detaillierte Endabrechnung bei Teilzahlungen erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung. Der Restbetrag ist dann sofort nach Eingang der Rechnung beim Kunden fällig und ohne Abzug zahlbar.
Bei Einzelbuchungen oder Buchungen mit nicht mehr als drei Teilnehmern sind die Beträge für die Veranstaltung unmittelbar nach Buchung und Rechnungsstellung zu 100 % zu zahlen. In der Regel erfolgt für diese Buchungen keine gesonderte Endabrechnung.

8. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen gegen APS, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.

9. Aufrechnungsverbot

Der Kunde/Teilnehmer ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises mit Gegenforderungen, gleich welcher Art, die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

10. Haftung – Pflichten des Kunden und des Teilnehmers

Es gelten die Haftungs-/Teilnahmebedingungen einschließlich der Verhaltensanweisungen gemäß Abschnitte C. und D dieser Geschäftsbedingungen bzw. in der bei der Veranstaltung vorliegenden Version. Der Kunde und jeder Teilnehmer hat vor Veranstaltungsbeginn die jeweiligen Erklärungen gesondert und persönlich zu unterzeichnen. Jeder Teilnehmer hat eine gültige Fahrerlaubnis im Original für die Fahrzeugklassen der Veranstaltung mitzuführen und vorzulegen. Der Kunde hat die ggf. von ihm für die Veranstaltung benannten Teilnehmer über die Haftungs-/Teilnahmebedingungen und das Erfordernis einer gültigen Fahrerlaubnis zu informieren.

11. Urheberrechte etc.

An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich APS ihre Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte ausdrücklich vor. Der Kunde und Teilnehmer darf diese Unterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob APS diese Unterlagen als vertraulich gekennzeichnet hat. Während der Veranstaltung aufgenommene Fotos oder Videosequenzen dürfen ohne schriftliche Genehmigung von APS nur für private Zwecke verwandt werden. Für Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der Kunde, APS eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € pro Foto, Videosequenz oder Film, geltend jeweils für jede Zuwiderhandlung, zu zahlen.

12. Ausschluss und Verjährung vertraglicher Ansprüche

Der Kunde/Teilnehmer hat vertragliche Ansprüche binnen eines Monats bei APS geltend zu machen. Die Verjährung der vertraglichen Ansprüche beträgt grundsätzlich ein Jahr. Die Fristen beginnen bei durchgeführten Veranstaltungen einen Tag nach Beendigung der Veranstaltung, wobei bei nicht durchgeführten Veranstaltungen einen Tag nach dem geplanten Ende der jeweiligen Veranstaltung.

13. Datenschutz

APS ist berechtigt, die Daten des Kunden und der Teilnehmer im Sinne des bundesdeutschen Datenschutzrechtes zu bearbeiten und zu speichern. Der Kunde willigt ausdrücklich auch für seine Teilnehmer in die Speicherung seiner und der persönlichen Daten der Teilnehmer zum Zwecke der Vertragserfüllung ein. Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Der Kunde kann jederzeit von dem Verkäufer Informationen über die von ihm oder seinen gemeldeten Teilnehmern gespeicherten Daten erhalten. Der jeweilige Teilnehmer hat ein eigenständiges Recht, von APS Informationen über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten.
APS ist berechtigt, diese Daten an die Partner der Vertragserfüllung (z. B. Hotelunternehmen, Cateringunternehmen, Haftpflichtversicherungen, Unfallschadenversicherer, Zahlungsinstitute, Banken etc.) zu übermitteln. Grundsätzlich werden die Daten des Kunden oder der Teilnehmer nicht an Dritte zum Zwecke der Werbung weitergegeben. Nach Abwicklung des Vertrages erfolgt die Vernichtung der Daten innerhalb der gesetzlichen Fristen.

14. Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann ist oder er seinen Sitz oder Niederlassung im Ausland hat, ist der Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag Wülfrath, der Sitz von APS. Im Übrigen werden keine Gerichtsstandsvereinbarungen getroffen.

C. Haftungs-/Teilnahmebedingungen

Für das Off-Road Training und die On-Road Events gelten die folgend aufgeführten Bedingungen und Regeln:

1. Allgemeine Gefahren von fahraktiven Veranstaltungen

Die Teilnahme am Fahrevent ist ein über das gewöhnliche Bewegen eines Fahrzeuges hinausgehendes Risiko mit teilweise erheblichen Anforderungen an Mensch und Material. Fahraktivitäten dieser Art sind mit Gefahren verbunden und nur für volljährige, voll einsatzfähige, gesunde und belastbare Personen geeignet. Jeder Fahrer/Mitfahrer entscheidet selbst, welches Risiko er auf sich nehmen will. Dem Fahrer wird im Vertrauen auf seine seriöse Persönlichkeit ein Fahrzeug mit erheblichem Wert für das Befahren einer festgelegten Strecke überlassen. Der Fahrer ist für dieses Fahrzeug und die von diesem ausgehenden Gefahren ausschließlich alleine und persönlich verantwortlich.

1.a) Hinweise Off-Road: Insbesondere im Off-Road Bereich können Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit und ungünstige Wetterbedingungen etc. auf Sie und Ihre persönliche Ausrüstung einwirken. Im Off-Road-Gelände ist – insbesondere bei Dunkelheit – besondere Vorsicht geboten. Das eigenmächtige Verlassen der Fahrzeuge oder der ausgewiesenen Wege ist untersagt. Es besteht Absturzgefahr und Verletzungsgefahr. Es ist festes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen.

1.b) Hinweise Off-Road & fahrdynamische Events: Veranstaltungen im Motorsport sind gefährlich. Es können erhebliche Schäden entstehen. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass auch eine rein passive Teilnahme an den Veranstaltungen (Mitfahrten in einem Fahrzeug, Aufenthalt in der sog. Boxengasse oder an der Fahrstrecke sowie im Werkstattbereich oder eine ähnliche nicht selber fahrende Teilnahme) mit erheblichen Gefahren verbunden sein kann.

1.c) Hinweise passive Teilnahme, Begleitpersonen: Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass auch eine rein passive Teilnahme an den Veranstaltungen mit erheblichen Gefahren verbunden sein kann. Als passive Teilnahme an den Veranstaltungen gilt insbesondere: i) die Mitfahrt bei sog. Off-Road Events (Demonstrationsrunden im Gelände oder auf künstlichen Parcourselementen) sowie ii) die Mitfahrt bei sog. On-Road-Events (Trainings-/Demonstrationsrunden mit Fahrtrainern, Technik-Erklärern oder Rennfahrern), iii) die Mitfahrt in einem Ring-Taxi, iv) der Aufenthalt in der sog. Boxengasse, an der Fahrstrecke oder im Werkstattbereich.

Das Mitführen von Tieren in den Fahrzeugen bei Straßen, On-/ und Off Road Fahrten ist nicht gestattet.

2. Führerschein / Teilnahmevoraussetzung

Der Teilnehmer muss Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen sein. Die Fahrerlaubnis ist bei dem Event im Original mitzuführen und vor Fahrtbeginn vorzulegen. Akzeptiert werden ausschließlich EU-Führerscheine sowie nationale Führerscheine in deutscher/englischer Sprache. Legt ein Teilnehmer eine gültige Fahrerlaubnis nicht vor, so kann ihm unter keinen Umständen das Führen des Fahrzeuges gestattet werden. Ohne Originalführerschein KEINE fahraktive Teilnahme! Für die Teilnahme an Veranstaltungen ist teilweise eine körperliche gute Verfassung erforderlich. Der Teilnehmer erklärt, dass ihm eigenen gesundheitlichen Beschwerden, einschließlich Wirbelschäden, Platzängsten, Herz-Kreislaufbeschwerden, Nerven- und Gemütsleiden nicht bekannt sind und er keinen Herzschrittmacher trägt. Insbesondere bei Mitfahrten in Rennfahrzeugen kann es zu Einschränkungen der Teilnahme kommen, so dass Teilnehmer mit einer Körpergröße von über 1,95 m oder einem Gewicht von mehr als 110 kg vorher mit der Agentur Rücksprache über die Durchführbarkeit halten sollen.

3. Straßenverkehrsvorschriften / Geländevorschriften / Bußgelder

Der Teilnehmer ist zur Einhaltung und Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen oder den besonderen Vorschriften für die befahrenen Gelände verpflichtet. Jegliche von ihm verursachte Kosten wegen Verletzungen von Strafvorschriften / Ordnungswidrigkeiten oder ähnlichem gehen zu seinen Lasten.

Generell ist jedoch zu beachten, dass die gefahrene Geschwindigkeit stets der aktuellen Situation (abhängig von Beleuchtung, Witterung, Verkehrslage, Straßenführung, Gefahrenstellen, Straßenzustand, etc.) unabhängig von der generell bzw. lokal erlaubten Höchstgeschwindigkeit angepasst sein muss, u. a. um entsprechend abbremsen zu können.

4. Fahrzeugüberlassung an Dritte, Streckenabweichung etc.

Ist dem Teilnehmer ein Fahrzeug für eine Fahrt ohne Instruktor überlassen worden, so darf das Fahrzeug unter keinen Umständen an Dritte nicht von APS autorisierte Fahrer überlassen werden. Die Mitnahme von Personen oder der Transport von Gegenständen mit den überlassenen Fahrzeugen ist ohne vorherige Genehmigung untersagt.
Das Fahrzeug darf nur auf den angegebenen Strecken gefahren werden. Eigenmächtige Abweichungen, Streckenverlängerungen und eigenmächtiges Verlassen des öffentlichen Straßenraumes (unautorisiertes Off-Road fahren) ist verboten.

5. Gurtpflicht

Alle Fahrzeuginsassen haben sich während der Autofahrten anzuschnallen und die Fenster geschlossen zu halten.

6. Weisungsrecht – Keine Fahrschule

Die Mitarbeiter von APS, insbesondere die Fahrinstruktoren sind uneingeschränkt weisungsbefugt. Es sind unbedingt alle Anweisungen zu befolgen, damit durch das Verhalten des Teilnehmers nicht andere Personen, er selbst, oder Sachen geschädigt werden. Verstöße können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die Instruktoren weisen den Teilnehmer nur durch das Gelände bzw. die Strecke. Die angebotenen Veranstaltungen stellen keine Fahrschulveranstaltung dar. Der Teilnehmer ist grundsätzlich für das von ihm geführte Fahrzeug der allein verantwortliche Fahrzeugführer.

7. Kein Alkohol – keine Drogen am Steuer

Dem Teilnehmer ist untersagt, unter Einfluss von Alkohol (0 Promille Grenze), Drogen und anderen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten und sonstigen Mitteln ein Fahrzeug zu führen.

8. Versicherungen für gestellte Fahrzeuge und eigene Haftung des Teilnehmers

8.a) Die gestellten Fahrzeuge sind mit einer Eigenbeteiligung, wie folgt, je Schadensfall, Vollkasko versichert: Off-Road Trainings, Basis Fahrsicherheitstraining und On-Road Probefahrten: € 500 / Dynamische Fahrevents und -trainings € 2.000 / Trainings auf der Nürburgring Nordschleife: € 5.000,-.

8.b) Der Teilnehmer haftet selbst der Höhe nach unbeschränkt, wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, oder wenn er gegen diese Haftungs-/Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen die Ziffern 3, 4, 5 und 7 verstößt. Die Haftung wg. eines Verstoßes gegen Ziff. 7 dieses Abschnitts entfällt nur dann, wenn der Teilnehmer beweist, dass der Einfluss des Alkohols, der Drogen, der Medikamente und der sonstigen Mittel für die eingetretenen Schäden nicht ursächlich war.

9. Eigene Fahrzeuge der Teilnehmer

In Ausnahmefällen kann dem Teilnehmer die Nutzung des eigenen Fahrzeuges bei dem Fahrtraining gestattet werden. Weder der Teilnehmer, noch sein Fahrzeug sind dann über den Veranstalter versichert. Der Teilnehmer hat selbst zu überprüfen, ob der für sein Fahrzeug bestehende Versicherungsvertrag das Fahren im unbefestigten Gelände bzw. auf einer Rennstrecke umfasst. Grundsätzlich gilt für den Teilnehmer mit eigenem Fahrzeug Ziffer 8 b) uneingeschränkt für alle Schäden, die er selbst fahrlässig oder vorsätzlich – gleich aus welchem Rechtsgrund – verursacht.

10. Teilnahme mit Minderjährigen und Kindern

Grundsätzlich besteht für Kinder und Minderjährige ein erhöhtes Risiko bei der Teilnahme an fahraktiven Veranstaltungen. Sollen dennoch auf ausdrücklichem Wunsch des erziehungsberechtigten Mitfahrers Kinder oder Minderjährige unter dessen Aufsicht an der Veranstaltung teilnehmen, ist ausschließlich der Erziehungsberechtigte für deren persönliche Sicherheit verantwortlich. Kinder müssen im geeigneten und zugelassenen Kindersitz gesichert werden.

11. Haftungsbeschränkung

Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der jeweiligen Veranstaltung teil. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen die APS wegen Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung erleidet. Der Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn und soweit der Schaden des Teilnehmers durch die APS und deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um Körperschäden handelt. Der Haftungsausschluss wirkt auch zugunsten der Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

12. Unfallversicherung

Eine gesonderte Unfallversicherung für die Teilnahme an den Off- und On-Road-Trainings und Events besteht nicht. Es wird der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen.

D. Zusätzliche Teilnahmebedingungen
Jaguar Driving Academy/Ice Academy/
Land Rover Experience Drives

1. Mindestalter und Teilnahmevoraussetzung

Neben einer gültigen Fahrerlaubnis für Pkw gilt das jeweils folgende Mindestalter zur aktiven Teilnahme an den einzelnen Trainings. Für passive Begleitpersonen beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Diese müssen sich in der Sicherheitszone aufhalten.

Jaguar/Land Rover Safety Competence (Level 1), Ice Drive Starter, Land Rover Level 1 & 2 Off-Road: 18 Jahre
Jaguar Handling Competence (Level 2): 18 Jahre
Jaguar Track Competence (Level 3): 18 Jahre
Jaguar Nordschleife Competence (Level 4): 18 Jahre

Da die Trainingsinhalte aufeinander aufbauen, müssen folgende Teilnahmevoraussetzungen zur aktiven Teilnahme nachgewiesen werden:

Jaguar/Land Rover Safety Competence (Level 1), Ice Drive Starter Saalfelden, Land Rover Level 1 Off-Road: keine Vorkenntnisse

Land Rover Off-Road Level 2: erfolgreich abgeschlossener Kurs Level 1 Off-Road

Jaguar Handling Competence (Level 2): erfolgreich abgeschlossener Kurs Level 1 oder vergleichbares Fahrsicherheitstraining

Jaguar Track Competence (Level 3): erfolgreich abgeschlossener Kurs Level 2 oder vergleichbares Training

Jaguar Nordschleife Competence (Level 4): erfolgreich abgeschlossener Kurs Level 3 oder vergleichbares Training

2. Teilnahmevoraussetzungen Fahrtraining 11–17 Jährige

Die fahraktive Teilnahme für Personen im Alter von 11 – 17 Jahren ist im eigens für diesen Zweck umgebauten Fahrzeug möglich, sofern die Mindestkörpergröße von 142 cm erreicht ist. Die Zustimmung des Erziehungsberechtigten zu den hier genannten Bedingungen sowie die Bestätigung, dass die fahrende Person über die nötige Steuerungsfähigkeit verfügt, um die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs zu erfassen, ist schriftlich erforderlich. Kinder unter 11 Jahren dürfen unter keinen Umständen selbst fahren, da kein Versicherungsschutz besteht. Der Erziehungsberechtigte haftet für die Richtigkeit der gemachten Angaben zum Kind.

3. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Sollte die Mindestteilnehmerzahl bei den Gruppentrainings der Jaguar Driving Academy/Land Rover Experience Drives nicht erreicht werden, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Die Absage wird Ihnen spätestens zwei Wochen vor dem betreffenden Kurs mitgeteilt. Die Teilnahmegebühr wird dem Kunden/Teilnehmer selbstverständlich zurückerstattet. Änderungen einzelner Programmpunkte oder des Termins, sowie Fahrzeugmodelle sind vorbehalten.

E. Schlussbestimmungen/Schriftform

Die Parteien vereinbaren, soweit rechtlich möglich, die ausschließliche Anwendung Deutschen Rechts. Die Vertragssprache ist deutsch, etwaige Übersetzungen gelten nur zu Informationszwecken. Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, hat dieses nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge.

Die Geschäftsbedingungen gelten für den Veranstalter:

APS GmbH Agentur für Promotion und Service
Am Sportplatz 26 a
42489 Wülfrath
Tel.: 02058-778090
vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Dag Rogge
Handelsregister Wuppertal, HRB 9274
Umsatzsteuer-ID: DE190124408


Stand: Oktober 2017